Wichtige Info betreffend Flüssiggasgeräte und Kontrollintervalle
Mit Flüssiggas betriebene Geräte, welche an öffentlichen Anlässen / Veranstaltungen eingesetzt werden, müssen 1x jährlich von einer zertifizierten Fachstelle geprüft werden.
Ebenfalls bedürfen Sie einer gültigen Vignette und einer Prüfbescheinigung. Anderfalls ist die Gemeinde oder der Marktverantwortliche dazu berechtigt, das / die Geräte
stillzulegen.
Weitere Infos zu Richtlinien und Prüfstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite des Arbeitskreis LPG